Genehmigung der Krankenkasse
Krankenfahrten sind häufig vorab genehmigungspflichtig. Klären Sie die Kostenübernahme rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse – wir unterstützen Sie gern dabei.
Alle Krankenkassen
Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Erstattung durch ihre Kasse.
Gesetzlicher Eigenanteil
Bei gesetzlich Versicherten fällt in der Regel ein Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten an – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt –, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Ärztliche Verordnung (Muster 4)
Für die Kostenübernahme benötigen Sie meist eine ärztliche Verordnung (Formular „Muster 4“). Sie können diese bei der Anfrage direkt als Foto oder PDF hochladen.
Abrechnung & Nachweise
Die Abrechnung erfolgt nach den gültigen Sätzen. Bitte bewahren Sie Verordnung und ggf. Genehmigung auf. Lehnt die Kasse die Übernahme ab, bleibt der Fahrgast zahlungspflichtig.